Selbstzahler*innen
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen. Als Selbstzahler*in können Sie direkt einen Termin vereinbaren und ohne Antragstellung mit der Therapie beginnen.
Auf Wunsch biete ich Ihnen außerdem vorab die Möglichkeit eines kurzen, kostenlosen Kennenlerngesprächs (ca. 15 Minuten, online) an – ganz unverbindlich und ohne Verpflichtung. Es ist kein therapeutisches Erstgespräch, sondern dient dazu, offene Fragen zu klären, sich einen ersten Eindruck zu verschaffen und gemeinsam zu schauen, ob eine Zusammenarbeit prinzipiell passend erscheint.
Ein weiterer Vorteil der Selbstzahlerbehandlung: Es werden keine Informationen an Dritte weitergegeben (z. B. Krankenkassen, Versicherungen oder Beihilfestellen), es erfolgt keine Abrechnung über Ihre Krankenkasse und keine Diagnosestellung gegenüber Kostenträgern.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) wie folgt:
Einzeltherapie (50 Minuten): GOP 870 (Faktor 3,1): 135,53 €
Aktueller psychischer Befund: GOP 801a (Faktor 2,3): 33,52 €
Dies ergibt ein Gesamthonorar von 169,05 € pro Sitzung (50 Minuten).
Je nach Therapieverlauf können zusätzlich Leistungen anfallen, z. B.:
biografische Anamnese (einmalig)
psychologische Testverfahren
schriftliche Befunde, Berichte oder Stellungnahmen