Private Krankenkassen & Beihilfe

Als privat oder beihilfeberechtigt versicherte Person können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

Die Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden und ob hierfür bestimmte Unterlagen erforderlich sind. Sofern Ihnen bereits Informationen oder Antragsformulare vorliegen, bringen Sie diese gern zum Erstgespräch mit – das erleichtert den weiteren Ablauf.

Die Abrechnung erfolgt wie folgt:

  • Einzeltherapie (50 Minuten)
    GOP 870 · 3,1-facher Steigerungssatz: 135,53 €

  • Aktueller psychischer Befund
    GOP 801a · 2,3-facher Steigerungssatz: 33,52 €

Dies ergibt ein Gesamthonorar von 169,05 € pro Sitzung (50 Minuten).

Der aktuelle psychische Befund wird in jeder Sitzung erhoben und ist Bestandteil einer leitliniengerechten psychotherapeutischen Behandlung. Dieser Posten wird von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel vollständig erstattet.

Je nach Therapieverlauf können zusätzlich Leistungen anfallen, z. B.:

  • biografische Anamnese (einmalig)

  • psychologische Testverfahren

  • schriftliche Befunde, Berichte oder Stellungnahmen

Diese Leistungen werden ebenfalls gemäß GOP abgerechnet und vorab transparent besprochen.

Hinweis zur Kostenübernahme: Ich weise darauf hin, dass private Krankenversicherungen die Kosten nicht in jedem Tarif vollständig übernehmen. Eine vorherige Klärung mit Ihrer Versicherung wird daher empfohlen.

Hinweis zum Steigerungssatz: Die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen basiert auf Grundwerten aus den 1980er-Jahren und wurde bislang nicht an die realen Kosten heutiger Praxisführung angepasst. Der angewendete Steigerungssatz liegt im gesetzlich zulässigen Rahmen und berücksichtigt unter anderem die Behandlung komplexer Störungsbilder, den Einsatz spezialisierter, fortbildungsintensiver Verfahren sowie eine zeitgemäße, datenschutzkonforme Praxisstruktur. Zudem sind seit Einführung der Gebührenordnung allgemeine Kostensteigerungen und Inflation nicht abgebildet.