Heilfürsorge
Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge (z. B. Bundeswehr, Polizei oder Feuerwehr) können unter bestimmten Voraussetzungen psychotherapeutisch in meiner Praxis behandelt werden.
Voraussetzung für den Therapiebeginn und auch für das Erstgespräch ist eine vorliegende Kostenübernahme-erklärung bzw. ärztliche Überweisung der zuständigen Heilfürsorgestelle. Ohne eine bestätigte Kostenübernahme kann leider kein Erstgespräch stattfinden, da eine nachträgliche Abrechnung in der Regel nicht möglich ist.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der zuständigen Heilfürsorgestelle gemäß den geltenden Regelungen.
Bitte klären Sie vor dem Erstgespräch, ob eine Kostenübernahme vorliegt. Sofern Ihnen entsprechende Unterlagen bereits vorliegen, bringen Sie diese gern zum Erstgespräch mit.