Heilfürsorge

Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge (z. B. Bundeswehr, Polizei oder Feuerwehr) können unter bestimmten Voraussetzungen psychotherapeutisch in meiner Praxis behandelt werden.

Voraussetzung für den Therapiebeginn und auch für das Erstgespräch ist eine vorliegende Kostenübernahme-erklärung bzw. ärztliche Überweisung der zuständigen Heilfürsorgestelle. Ohne eine bestätigte Kostenübernahme kann leider kein Erstgespräch stattfinden, da eine nachträgliche Abrechnung in der Regel nicht möglich ist.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der zuständigen Heilfürsorgestelle gemäß den geltenden Regelungen.

Bitte klären Sie vor dem Erstgespräch, ob eine Kostenübernahme vorliegt. Sofern Ihnen entsprechende Unterlagen bereits vorliegen, bringen Sie diese gern zum Erstgespräch mit.

Hinweis für Soldat*innen der Bundeswehr: Soldat*innen der Bundeswehr haben Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Eine psychotherapeutische Behandlung in einer zivilen Praxis ist in der Regel nach Überweisung durch einen Truppenärzt*in möglich. Voraussetzung für die Terminvereinbarung und das Erstgespräch ist eine vorliegende Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/2218), ausgestellt durch Ihre*n Truppenärzt*in. Ohne diese Kostenübernahme kann kein Erstgespräch stattfinden, da eine nachträgliche Abrechnung nicht möglich ist. Die Abrechnung erfolgt anschließend direkt über die Heilfürsorge der Bundeswehr gemäß den geltenden Regelungen.
Bitte bringen Sie die Kostenübernahmeerklärung zum Erstgespräch vollständig mit.