Bahn-BKK

Versicherte der Bahn-BKK können im Rahmen eines bestehenden Selektivvertrags in meiner Praxis behandelt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Bahn BKK nach EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab).

Voraussetzungen für eine Behandlung:

Voraussetzung für ein Erstgespräch und eine Behandlung in meiner Praxis ist das Vorliegen der erforderlichen Unterlagen. Ohne vollständige Unterlagen kann kein Erstgespräch stattfinden.

1. PTV11-Formular

Für die Behandlung benötigen Sie ein PTV11-Formular, auf dem eine ambulante Psychotherapie empfohlen wird. Dieses Formular wird im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde von einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten ausgestellt, der oder die regulär mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnet. Bitte senden Sie das PTV11-Formular als Scan oder Foto vorab per E-Mail an hannah.psychotherapie@gmail.com, damit ich prüfen kann, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Original bringen Sie bitte zum Erstgespräch mit.

Einen Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde können Sie wie folgt vereinbaren:

2. Konsiliarbericht

Zusätzlich ist ein ärztlicher Konsiliarbericht erforderlich. Dieser wird von einer Ärztin oder einem Arzt Ihres Vertrauens (z. B. Hausärzt:in oder Fachärzt:in) ausgefüllt und bestätigt, dass aus medizinischer Sicht keine Gründe gegen eine ambulante Psychotherapie sprechen.
Den Konsiliarbericht können Sie hier herunterladen. Auch hierbei gilt folgendes:

  • vorab als Scan oder Foto per E-Mail zusenden

  • Original zum Erstgespräch mitbringen

Wichtiger Hinweis zu Diagnosen:

Die Bahn BKK übernimmt die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis leider nicht, wenn auf dem PTV11-Formular eine der folgenden Diagnosen angegeben ist: 

F00-F09: Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
F10-F19: Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
F63: Abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle
F64: Störungen der Geschlechtsidentität
F65: Störung der Sexualpräferenz
F66: Psychische Verhaltensstörung der sexuellen Entwicklung

Gleiches gilt für folgende Diagnosen, wenn diese alleinstehend vermerkt sind:

F32.0 Leichte depressive Episode;  F34.1 Dysthymia